Honorar
Die Abrechnung in meiner Praxis in Soest, richtet sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Als Kassenpatient sind Sie Selbstzahler. Es besteht die Möglichkeit, über eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker Leistungen Kosten anteilig oder voll erstattet zu bekommen.
Als Privatpatient bekommen Sie die Kosten anteilig oder voll erstattet. Da eine Vielzahl von Tarifen besteht, empfehle ich Ihnen, sich vorher über Ihre individuellen Erstattungsmodalitäten zu informieren. Grundlage der Berechnung sind die Sätze für die Privatkassen bzw. die der Bundesbeihilfe.
Gleichzeitig möchte ich darauf hinweisen, dass nicht rechtzeitig (24 Std. vorher) abgesagte Termine mit 20 € pauschal in Rechnung gestellt werden müssen.